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„... und das Unrecht will man jetzt für Recht ausgeben“

Eike von Repgow und der Sachsenspiegel, das erste deutsche Rechtsbuch


Eigentlich weiß man bis heute nur sehr wenig über jenen Ritter und Rechtsgelehrten. Nur sechs Mal taucht sein Name zwischen 1209 und 1233 in den Annalen auf. Meist als höfischer Begleiter des Grafen Hoyer von Falkenstein. Wir wissen heute weder, was ihn veranlasste, ein erstes einheitliches Rechtsbuch zu verfassen noch welche Aufgaben er beim Grafen Hoyer wirklich hatte. Eike von Repgow bot somit seit Zeiten viel Platz für Spekulationen. Dennoch ist uns in wenigen Exemplaren eines bis heute erhalten, Repgows Werk, der Sachsenspiegel. Einen Auszug daraus möchte ich gern einfügen, um sichtbar zu machen, wie sich Eike in diesem ersten deutschen Rechtsbuch für damals nicht selbstverständliche Dinge einsetzte: „Vor Gott sind der Reiche und der Arme gleich; der Mensch gehört nur Gott und kann keinem anderen Menschen gehören; die Knechtschaft ist in Wahrheit entsprungen aus Zwang, Gefangenschaft und unrechter Gewalt, und das Unrecht, welches zur langen Gewohnheit geworden, will man jetzt für Recht ausgeben. Wer das Recht verkehrt, sündigt gegen Gott.“

Völlig neu in seinem Werk ist beispielweise auch die Trennung von weltlicher und geistlicher Macht. Bis dato war die letzte und höchste Rechtsinstanz immer der Papst. Der Sachsenspiegel gibt dem Kaiser die Gewalt über sein Reich allein. „Beide Gewalten sollen einträchtig handeln und sich gegenseitig unterstützen. Der geistliche Bann schadet nur der Seele und kann, wenn nicht des Königs Acht darauf folgt, Niemandem den Leib nehmen.“ 1347 verdammt daraufhin Papst Gregor XI. fast wirkungslos 14 Artikel des Sachsenspiegels.

(IMG) 2009 erinnert Sachsen-Anhalt an das 800. Jubiläum der Ersterwähnung des Rechtsgelehrten Eike von Repgow im Jahr 1209 und lädt zur Spurensuche ein. Das Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt war im Mittelalter mit dem Magdeburger Stadtrecht und dem Sachsenspiegel Impulsgeber für die Rechtsentwicklung Deutschlands und Osteuropas. Besondere Verdienste kommen dem wahrscheinlich in Reppichau bei Köthen geborenen Eike von Repgow (ca. 1180 - 1233) zu, der mit dem „Sachsenspiegel“ das erste deutsche Prosawerk und eines der ältesten Rechtsbücher verfasste. Regeln wie „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ stammen aus dem Sachsenspiegel und haben bis in die Gegenwart Bestand. Mit einer Freiluft- Dauerausstellung zum Sachsenspiegel wartet Reppichau auf und illustriert mit Plastiken und Wandgemälden Szenen aus dem Rechtsbuch. Beim Festwochenende zu Ehren Eikes von Repgow (19. bis 21.6.2009) sorgen Mittelaltermarkt, Musik und Festumzug für Unterhaltung.

Empfehlenswert ist ein Besuch der Burg Falkenstein an der Straße der Romanik. Am vermutlichen Entstehungsort des Sachsenspiegels informiert eine Ausstellung über Eike von Repgow und den Sachsenspiegel. Am 13. Juni 2009 kann man auf der Burg Falkenstein dabei sein, wenn Minnesänger beim Minneturnier „Spruchgesang und Sachsenspiegel“ mit Dichtung und Musik das Mittelalter in Szene setzen. Auch beim Burgfest im Herbst (2. bis 4.10.2009) steht auf der Burg Falkenstein der Sachsenspiegel im Mittelpunkt. Vormerken sollte man sich darüber hinaus die Landesausstellung „Aufbruch in die Gotik – Der Magdeburger Dom und die späte Stauferzeit“ im Kulturhistorischen Museum Magdeburg (31. 8. – 6.12.2009). Zu den Glanzpunkten gehört die Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels. Ein kostenloses Faltblatt mit Informationen zum Eike-von- Repgow-Jahr und Sachsen-Anhalt-Reisetipps gibt es im Internet unter www.sachsen-anhalt-tourismus.de

Bild - unten: Der „Sachsenspiegel“ war die erste Fixierung einheitlicher rechtlicher Regeln in Deutschland.
- oben: Eike von Repgow (*um 1180, † nach 1233) Magdeburger Denkmal


Fotos/Abb.: IMG - Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt, wikipedia, Förderverein Reppichau

 

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